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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeines

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a) Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der new collection GmbH, Bürgermeister-Graf-Ring 10, 82538 Geretsried-Gelting, vertreten durch ihre Geschäftsführerin: Frau Martina Probst und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

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b) Vertragsvereinbarung Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gem. § 14 BGB. Ergänzend zu diesen AGB gelten im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft. Die Regelungen dieser AGB haben vor den Einheitsbedingungen Vorrang, sofern nichts abweichendes vereinbart wird.

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c) Angebote, Annahmefrist Der Vertrag wird in Textform geschlossen. Auch Nebenabreden bedürfen der Textform. Angebote der new collection GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Diese Kennzeichnung kann auch dadurch erfolgen, dass eine bestimmte Annahmefrist festgelegt wird. Die new collection GmbH ist berechtigt, Bestellungen und Aufträge innerhalb von 10 Tagen anzunehmen.

 

§ 2 Lieferung, Verpackung

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a) Allgemein Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Geretsried-Gelting. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Verkauf am Logistikzentrum der new collection GmbH. Wird die Ware nach Vereinbarung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahrtragung auf den Kunden über, sobald die new collection GmbH die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine zur Versendung bestimmte Person übergeben hat.

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b) Teillieferungen Die new collection GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

 

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der new collection GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die new collection GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die new collection GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

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d) Rücktritt Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die new collection GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die new collection GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

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e) Annahmeverzug Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die new collection GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

 

§ 3 Zahlung

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a) Preise und Versandkosten Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz der new collection GmbH vereinbart wird.

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b) Zahlungsverzug Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der new collection GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die new collection GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes, insb. auch der Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 Satz 1 BGB, bleibt unbenommen.

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c) Zurückbehaltungsrecht Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

 

d) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde der new collection GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / - Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (PreNotification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die new collection GmbH verursacht wurde.

 

§ 4 Eigentumsvorbehalt

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a) Allgemein Die von der new collection GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der new collection GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an die new collection GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

 

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde die new collection GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der new collection GmbH entstandenen Ausfall.

 

c) Weiterveräußerung Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die new collection GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der new collection GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die new collection GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein zulässiger Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

 

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für die new collection GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der new collection GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt die new collection GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der new collection GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der new collection GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die new collection GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die new collection GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die new collection GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

 

e) Rücknahme Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der zulässigen Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist die new collection GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, die new collection GmbH erklärt dies ausdrücklich in Textform.f) Freigabe von Sicherheiten Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, ist die new collection GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

§ 5 Gewährleistung

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a) Gewährleistungsanspruch Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet die new collection GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

 

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

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c) Schadensersatz für Mängel Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die new collection GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

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d) Rügeobliegenheit Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilwirtschaft, so hat der Kunde für die Mängelrüge 12 Tage Zeit, andernfalls gilt die Frist der ´unverzüglichen´ Anzeige. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

 

e) Rücksendungen Retouren werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

 

f) Gewährleistung für gebrauchte Waren Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 Haftung

 

a) Haftungsausschluss Die new collection GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet die new collection GmbH nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.

 

b) Haftungsvorbehalt Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

 

§ 7 Schlussbestimmungen

 

a) Gerichtsstand Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird München vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

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b) Rechtswahl Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

 

c) Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

nicht. 

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